Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab mein Unternehmen Mitte 2009 aufgeben und zuvor war es seit ca. Mitte 2007 ruhend gemeldet. Das Finanzamt verlangt nun nach einer Einkommenssteuererklärung von mir die folgenden Unterlagen:
-Übergangsgewinnermittlung von § 4 Abs 3 auf § 4 Abs 1 EstG
-Darstellung der Betriebsaufgabe
-Kopie des Anlagenverzeichises
Was ist mit dem Punkt der Übergangsgewinnermittlung gemeint? Das stellt doch die Übergang vom Einahmen-Ausgabenrechner zum doppelten Buchführer da?
Wie hat sowas auszusehen? Einnahmen oder Ausgaben sind keine erfolgt.
Vielen Dank! |